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Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen gelten für die Personenschifffahrt Sorpesee und alle ihr angeschlossenen Unternehmen (Kiosk).

Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

Fahrplanänderungen
Fahrplanänderungen bleiben der Personenschifffahrt Sorpesee vorbehalten.
Bei Nebel, Sturm, Eisgang, technischen Defekten (MS Sorpesee) oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie Notfälle an Bord, behördlich angeordneter Sperrung der Schifffahrt auf dem Sorpesee sowie Ereignissen höherer Gewalt können Fahrten durch die Personenschifffahrt Sorpesee abgebrochen werden. Veranstaltungen auf dem Schiff (MS Sorpesee) werden bei den o.g. Ereignissen ohne Fahrt durchs Wasser auf dem Schiff (MS Sorpesee) durchgeführt. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.

Veranstaltungen (außerhalb der Linienfahrten)
Die Durchführung der festgesetzten Veranstaltung kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 30 Personen (Fahrkarte-Ticket) für die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.

Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, als Bruttopreise und schließen somit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte es nach Vertragsabschluss zu Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.

Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen der Schiffs-Crew vorzuzeigen. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 30,- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.

Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen.

Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich. Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

Gutscheine gelten für alle von der Personenschifffahrt Sorpesee zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.

Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

Stornierungsbedingungen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteinganges oder der Zeitpunkt des Fax Eingangs bei der Personenschifffahrt Sorpesee. Bei Stornierungen fallen unter den nachfolgenden Bedingungen pauschalierte Stornogebühren an.

Für Reservierungen pro Person:
Als Stornierung gilt die Verringerungen der Personenzahl ebenso, wie eine Gesamtstornierung der Reservierung.
Reservierungen können bis 15 Tage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden. Im Zeitraum von 14 Tagen bis 4 Tage vor dem Fahrtag um 15.00 Uhr werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis zum Vortag der Fahrt um 15.00 Uhr werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach oder bei Nichtantritt der Fahrt sind 100% der reservierten Leistung fällig. Für die Bereitstellung von Kontingenten für Reiseunternehmen gelten die gesonderten auf der Reservierung vermerkten Fristen zur kostenlosen Stornierung.

Für Personenbeförderungsverträge:
Nach Unterzeichnung des Personenbeförderungsvertrages bis 15 Tage vor der Veranstaltung werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Im Zeitraum von 14 Tagen bis 4 Tage vor der Veranstaltung um 15.00 Uhr werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis zum Veranstaltungstermin selbst oder bei Nichtantritt der Fahrt werden 100% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig.

Für vorbestellte gastronomische Leistungen pro Person:
Der Vertragspartner/Besteller muss der Personenschifffahrt Sorpesee die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin bis 15:00 Uhr mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei späterer Stornierung bzw. Reduzierung von gemeldeten Personenzahlen berechnen wir 100% der vereinbarten gastronomischen Leistungen. Es bleibt dem Vertragspartner/Besteller unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Schäden, als in den vorstehenden Pauschalen oder Stornogebühren berechnet, entstanden sind.

Ermäßigungen

Folgende Ermäßigungen werden nachstehenden Personenkreisen nach Vorlage eines amtlichen Nachweises auf den vollen Fahrpreis gewährt.

  • Fahrpreisermäßigungen täglich
  • Kinder unter 5 Jahren (bis 3 Kinder frei) auf Linien- und Rundfahrten: frei
  • Kinder 5 bis 14 Jahre auf Linien- und Rundfahrten
  • Schwerbehinderte mit gültigem Behindertenausweis: 2,- €
  • Gruppen ab 10 Personen auf Linienfahrten:10%
  • Senioren ab 60 Jahre auf Linienfahrten “Hin- u. Rückfahrt 1-Stunde“ (nur Freitags)
  • Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen werden!

    Keine Ermäßigungen werden gewährt bei: Sonder-, Mondscheinfahrten sowie Fahrten inklusive gastronomischer Leistungen. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muss vor dem Erwerb des Fahrscheines geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrscheine können nicht nachträglich zurückgenommen werden. Die Personenschifffahrt Sorpesee unterliegt nicht dem § 145 SGB IX.

Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und an den Anlegestellen nicht gefährdet ist.

Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten.

Fahrräder können nur nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten gegen Entrichtung 2,-€ transportiert werden.

Sperrige Gepäckstücke können nur bei entsprechender Platzkapazität befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche-, explosive-, ätzende sowie übelriechende Stoffe.

Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an das Fundbüro (Stadt Sundern) abzugeben.

Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

Für Beschädigungen an Anlegestellen, Schiffen, Einrichtung, Inventar etc. haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Bei Schiffsmietungen haftet für Schäden ggf. auch der Mieter.

Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers an die Reederei zu richten.